Planungshilfe
was machen wir > Steigleitersystem IMD
Planungshilfe für die Auswahl von Steigleitern:
Bezeichnung:
Ortsfeste Steigleitern
Vorschriften:
DIN 18799-1:2009
DIN 18799-2:2009
Rückenschutz:
ab 5m
Fallschutz:
ab 5m
Ruhepodeste:
ist die Leiter höher 10m, ist min. alle 6m ein Ruhepodest notwendig,
ist die Leiter höher 25m, ist min. alle 10m ein Ruhepodest notwendig,
ist die Leiter höher 50m, ist min. alle 25m ein Ruhepodest notwendig,
Bezeichnung:
Maschinenzugänge
Vorschriften:
EN ISO 14122-4:2010
Rückenschutz:
ab 3m
Fallschutz:
ab 3m
Ruhepodeste:
min. alle 6m ein Ruhepodest notwendig,
Bezeichnung:
Schächte
Vorschriften:
EN 14396:2004
Rückenschutz:
-
Fallschutz:
ab 5m
Ruhepodeste:
min. alle 6m ein Ruhepodest notwendig,
Bezeichnung:
Notleitern
Vorschriften:
DIN 14094-1:2004
Rückenschutz:
ab 5m
Fallschutz:
-
Ruhepodeste: